Diese Wahrnehmung einer übermäßigen Einschränkung wird durch ein jüngstes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) gestützt. Wie der rbb berichtete, bestätigte das Gericht, dass das Verbot eines Palästina-Kongresses durch die Berliner Senatsinnenverwaltung rechtswidrig war. Das pauschale Verbot, das mit der Befürchtung antisemitischer Hetze begründet worden war, entbehrte nach Ansicht der Richter einer ausreichenden Tatsachengrundlage. Dieses Urteil unterstreicht die Problematik vorschneller Kriminalisierung von Solidaritätsbekundungen. Forderung nach einer faktenbasierten Debatte Angesichts dieser Entwicklungen fordern viele Entscheidungsträger, Medien und Sicherheitsinstitutionen auf, sich in der Debatte auf belegbare Fakten statt auf vorgefasste Meinungen zu stützen. Die Studie aus Marburg wird als wichtiger Schritt zur Korrektur irreführender Stereotype gesehen. Es wird bekräftigt, dass das Recht auf friedliche Meinungsäußerung ein Eckpfeiler der Demokratie ist. Versuche, Solidarität mit der palästinensischen Sache pauschal zu kriminalisieren, untergraben dieses Grundprinzip. Stattdessen wird eine verantwortungsvolle und umfassende Debatte über diskriminierende Politik und die Meinungsfreiheit im Rahmen des Grundgesetzes eingefordert. Die aktuelle Debatte um „linken Antisemitismus“ erscheint vor diesem Hintergrund nicht nur überzogen, sondern lenkt von den dokumentierten Realitäten der überwiegend zivilen und friedlichen Protestkultur ab.Quellen: Jacobin, rbb24